Rechtsprechung
   BVerfG, 16.11.1993 - 2 BvR 1587/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5077
BVerfG, 16.11.1993 - 2 BvR 1587/92 (https://dejure.org/1993,5077)
BVerfG, Entscheidung vom 16.11.1993 - 2 BvR 1587/92 (https://dejure.org/1993,5077)
BVerfG, Entscheidung vom 16. November 1993 - 2 BvR 1587/92 (https://dejure.org/1993,5077)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5077) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger fachgerichtlicher Rechtsschutz bei absehbarer Normenkontrolle im Hauptsacheverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1993 - 2 BvR 1587/92
    Die vorliegende Verfassungsbeschwerde gibt jedoch Anlaß darauf hinzuweisen, daß die Fachgerichte durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht gehindert sind, schon vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (vgl. BVerfGE 86, 382 [389]).
  • VGH Hessen, 06.06.1983 - I TH 59/82
    Auszug aus BVerfG, 16.11.1993 - 2 BvR 1587/92
    Halten sie eine besoldungs- oder versorgungsrechtliche Regelung für verfassungswidrig, sind sie, wenn dies nach den Umständen des konkreten Einzelfalles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung nicht vorweggenommen wird, nicht gehindert, möglicherweise aufgrund von Art. 19 Abs. 4 GG sogar verpflichtet, auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. hierzu VGH Kassel, NVwZ 1983, S. 747 f.; OVG Hamburg, NVwZ 1984, S. 256).
  • OVG Hamburg, 15.12.1983 - Bs I 112/83
    Auszug aus BVerfG, 16.11.1993 - 2 BvR 1587/92
    Halten sie eine besoldungs- oder versorgungsrechtliche Regelung für verfassungswidrig, sind sie, wenn dies nach den Umständen des konkreten Einzelfalles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung nicht vorweggenommen wird, nicht gehindert, möglicherweise aufgrund von Art. 19 Abs. 4 GG sogar verpflichtet, auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. hierzu VGH Kassel, NVwZ 1983, S. 747 f.; OVG Hamburg, NVwZ 1984, S. 256).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes würde den Eintritt von Nachteilen während der Durchführung des Hauptsacheverfahrens verhindern, und selbst wenn vorläufiger Rechtsschutz versagt werden sollte, wäre dieses Verfahren jedenfalls bereits zur Vorklärung der offenen tatsächlichen und einfachrechtlichen Fragen geeignet (BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 -, BVerfGE 86, 382; BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1993 - 2 BvQ 46/93 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 16. November 1993 - 2 BvR 1587/92 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2004 - 1 BvR 2016/01 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 2 BvR 2362/11 -, BVerfGK 19, 286; BVerfG, Beschluss vom 14. August 2013 - 2 BvR 1601/13 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 4. März 2014 - 2 BvL 2/13 -, juris; BFH, Beschluss vom 3. März 1998 - IV B 49/97 -, BFHE 185, 418, BStBl II 1998, 608; BFH, Beschluss vom 22. Dezember 2003 - IX B 177/02 -, BFHE 204, 39, BStBl II 2004, 367; Finanzgericht München, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 9 V 181/07 -, juris; BFH, Beschluss vom 25. April 2018 - IX B 21/18 -, BFHE 260, 431, BStBl II 2018, 415).

    Halten Fachgerichte eine Regelung für verfassungswidrig, sind sie, wenn dies nach den Umständen des konkreten Einzelfalles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung nicht vorweggenommen wird, möglicherweise aufgrund von Art. 19 Abs. 4 GG sogar verpflichtet, auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren (BVerfG, Beschluss vom 16. November 1993 - 2 BvR 1587/92 -, juris).

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog.

    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes würde den Eintritt von Nachteilen während der Durchführung des Hauptsacheverfahrens verhindern, und selbst wenn vorläufiger Rechtsschutz versagt werden sollte, wäre dieses Verfahren jedenfalls bereits zur Vorklärung der offenen tatsächlichen und einfachrechtlichen Fragen geeignet (BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 -, BVerfGE 86, 382; BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1993 - 2 BvQ 46/93 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 16. November 1993 - 2 BvR 1587/92 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2004 - 1 BvR 2016/01 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 2 BvR 2362/11 -, BVerfGK 19, 286; BVerfG, Beschluss vom 14. August 2013 - 2 BvR 1601/13 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 4. März 2014 - 2 BvL 2/13 -, juris; BFH, Beschluss vom 3. März 1998 - IV B 49/97 -, BFHE 185, 418, BStBl II 1998, 608; BFH, Beschluss vom 22. Dezember 2003 - IX B 177/02 -, BFHE 204, 39, BStBl II 2004, 367; Finanzgericht München, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 9 V 181/07 -, juris; BFH, Beschluss vom 25. April 2018 - IX B 21/18 -, BFHE 260, 431, BStBl II 2018, 415).

    Halten Fachgerichte eine Regelung für verfassungswidrig, sind sie, wenn dies nach den Umständen des konkreten Einzelfalles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung nicht vorweggenommen wird, möglicherweise aufgrund von Art. 19 Abs. 4 GG sogar verpflichtet, auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren (BVerfG, Beschluss vom 16. November 1993 - 2 BvR 1587/92 -, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2009 - L 15 AS 1048/09

    Voraussetzungen eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung und

    Die Fachgerichte sind jedoch durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht daran gehindert, schon vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91, BVerfGE 86, 382, Rn 29 - zitiert nach Juris; Beschlüsse vom 19. Juli 1996 - 1 BvL 39/95, vom 16. November 1993 - 2 BvR 1587/92, 12. Oktober 1993 - 2 BvQ 46/93 sowie vom 25. August 1992 - 1 BvR 1502/91; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 86b Rn 39; Sieckmann in: Mangoldt/Klein/Starck, Das Bonner Grundgesetz, 4. Auflage, Art. 100 Rn 10f.; ebenso zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung im finanzgerichtlichen Verfahren: BFH, Beschluss vom 3. März 1998 - IV B 49/97, BFHE 185, 418, Rn 16; Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 2.03.2007 - 7 V 21/07, StRE 2007, 547; ebenso zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren: Kuhla in: Posser/Wolff, Beck"scher Online-Kommentar zur VwGO, § 123 Rn 164ff. mit umfangreichen Nachweisen; ähnlich: Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage, § 123 Rn 16; differenzierend etwa: Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Auflage 2008, Rn 357 sowie Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand 2008, § 123 Rn 128ff.).
  • OLG Köln, 09.06.2009 - 15 U 79/09

    Offenlegung der Bezüge der Vorstände der nordrhein-westfälischen Sparkassen

    Da der anspruchstellenden Partei in dieser Situation aber eine Schutzbedürftigkeit nicht von vornherein abzusprechen ist und die ggf. gebotene Sicherung ihrer Rechtsposition bis zur Klärung der Verfassungskonformität der entscheidungserheblichen Norm durch die dazu berufenen Verfassungsgerichte nicht versagt werden kann, sind die Fachgerichte durch Art. 100 Abs. 1 GG bzw. das hierdurch begründete Verwerfungsmonopol der Verfassungsgerichte nicht an der Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gehindert, wenn und soweit dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird ( BVerfGE 86, 382 ff - Rdz. 29 gemäß Juris-Ausdruck; BVerfG, Beschluss vom 16.11.1993 - 2 BvR 1587/92 - Rdz. 3 gemäß Juris-Ausdruck).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 4 S 45/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Einbehaltung von Dienstbezügen während des

    Nach alter Rechtslage wurde die Einbehaltensregelung daher teilweise als unmittelbar zwingend angesehen und daher der Rechtsschutz versagt (OVG Bremen, a.a.O.; Niedersächs. OVG, a.a.O.); denn § 2 Abs. 1 BBesG hindert die Gerichte, die zuständige Behörde zu verpflichten, dem Beamten Geldleistungen als Besoldung zu gewähren, für die keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.11.1993 Aktenzeichen - 2 BvR 1587/92 -, Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2010 - L 15 AS 26/10

    Ausschluss eines Antragstellers aus der gesetzlichen Krankenversicherung bei

    Die Fachgerichte sind jedoch durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht daran gehindert, schon vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des BVerfG auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91, BVerfGE 86, 382, Rn 29 - zitiert nach Juris; Beschlüsse vom 19. Juli 1996 - 1 BvL 39/95, vom 16. November 1993 - 2 BvR 1587/92, 12. Oktober 1993 - 2 BvQ 46/93 sowie vom 25. August 1992 - 1 BvR 1502/91; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 86b Rn 39; Sieckmann in: Mangoldt/Klein/Starck, Das Bonner Grundgesetz, 4. Auflage, Art. 100 Rn 10f.; ebenso zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung im finanzgerichtlichen Verfahren: BFH, Beschluss vom 3. März 1998 - IV B 49/97, BFHE 185, 418, Rn 16; Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 2.03.2007 - 7 V 21/07, StRE 2007, 547; ebenso zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren: Kuhla in: Posser/Wolff, Beck"scher Online-Kommentar zur VwGO, § 123 Rn 164ff. mit umfangreichen Nachweisen; ähnlich: Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage, § 123 Rn 16; differenzierend etwa: Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Auflage 2008, Rn 357 sowie Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand 2008, § 123 Rn 128ff.).
  • LG Köln, 15.05.2009 - 28 O 307/09

    Anspruch auf Offenlegung jährlicher Bezüge des Vorsitzenden eines Vorstandes

    Dies erscheint vorliegend im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten und nimmt die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorweg (vgl. Beschluss des BVerfG vom 16.11.1993, Az. 2 BvR 1587/92).
  • VGH Hessen, 21.02.2001 - 2 UE 855/00
    Die ausdrücklichen gesetzlichen Verbote des Verzichts auf die gesetzlich zustehende Besoldung und Versorgung einerseits und ihrer Erhöhung durch Zusicherungen, Vereinbarungen und Vergleiche andererseits (§ 2 Abs. 2 und 3 BBesG, § 3 Abs. 2 und 3 BeamtVG) sind besonders hervorgehobene Ausprägungen dieses Grundsatzes (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November1992 - 2 C 11.92-, DVBI. 1993, 558 f., und vom 20. Juni 1996 - 2 C 5.96 - sowie BVerfG, Beschluss vom 16. November 1993 - 2 BvR 1587/92-).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht